Konditionen für das Mieten einer Ferienwohnung
1. Buchungsanfrage
Als Mietinteressierter fragen Sie mit persönlichen Daten eine Buchung nach. Ihre Nachfrage geht bei mir telefonisch (unter Stralsund: 03831 393532) per Post, über meine Homepage (www.beneficium.eu) oder als E-Mail (post<at>beneficium.eu) ein. Spätestens nach 48 Stunden versende ich je nach Verfügbarkeit einen Mietvertrag zur Bestätigung oder Vorschläge für andere Termine. Anreise- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag. Nachdem ich Ihnen den Mietvertrag zugeschickt habe, halte ich Ihre Anmeldung zehn Tage aufrecht.
2. Abschluss eines Mietvertrages und Anzahlung
Nachdem der Mietvertrag von Ihnen unterschrieben ist, haben Sie eine Anzahlung in Höhe von 80 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Erst nachdem innerhalb der oben erwähnten zehn Tage der unterschriebene Mietvertrag und die Abschlagszahlung bei mir eingegangen sind, wird Ihre Buchung von mir als verbindlich angesehen. Liegen zwischen dem Datum meines Angebotes und Ihrer Anreise weniger als 21 Tage, ist der gesamte Mietpreis fällig.
3. Restzahlung
Die Restzahlung von 20 % des Mietpreises wird spätestens 21 Tage vor der Anreise fällig.
4. Haftung des Vermieters
Als Vermieterin hafte ich dafür, dass Ihnen die ausgewählte Wohnung in der vorgestellten Ausstattung fristgemäß zur Verfügung steht. Falls ich dazu nicht in der Lage bin, hafte ich mit der Höhe des einfachen Gesamtpreises oder einer Ersatzunterkunft, an die jedoch nur die Bedingungen gestellt werden können, die an eine allgemein übliche Ferienwohnung gestellt werden. Ausgenommen ist hiervon höhere Gewalt.
5. Rücktritt vom Mietvertrag
Stornierungen des Mietvertrages müssen schriftlich erfolgen und werden mit meiner Bestätigung wirksam. Bei Vertragsrücktritt bis 21 Tage vor Mietbeginn wird Ihnen die Anzahlung erstattet; lediglich einen Kostenbeitrag von 50,00 € behalte ich ein. Bei Vertragsrücktritt bis 20 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtanreise hat der Mieter Anspruch auf Erstattung von 10% des gesamten Mietpreises, wenn kein Nachmieter gefunden wird. Als Vermieter trete ich vom Vertrag zurück, wenn gemäß 1. und 2. nach zehn Tagen der Vertrag nicht zurückgeschickt oder die Zahlungen nach 2. oder 3. nicht fristgerecht eingegangen sind. In beiden Fällen besteht für mich keine Pflicht, den Gast über die Vertragsaufhebung zu informieren.
6. Die Besonderheiten des Gästehauses
Das Haus und alle Einrichtungen sind mit hohem Aufwand speziell gebaut und investiert, um vorrangig Menschen mit Handicap, Chemikaliensensiblen und Allergikern einen Ferienaufenthalt zu ermöglichen.
Um diese Bedingungen auch nachfolgenden Feriengästen zu ermöglichen, ist
- das Rauchen in allen Räumen, am Fenster, am Haus sowie auf dem gesamten Grundstück nicht gestattet
- offenes Feuer einschließlich aller Formen von Kerzen nicht gestattet
- die Verwendung von Duft-Aerosolen und Duftkörpern jeglicher Art nicht gestattet
- das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art nicht gestattet.
Bei Abwesenheit lassen Sie bitte kein Fenster offen stehen.
Die Anreise von mehr Personen als vertraglich vereinbart ist grundsätzlich nicht gestattet.
Zur Vermeidung einer Duftstoffbelastung ist die Benutzung eigener mitgebrachter Bettwäsche und Handtücher nur in Absprache möglich.
7. Reklamationen und Schadenersatzansprüche
Reklamationen müssen durch den Mieter umgehend angemeldet werden. Als Vermieterin bin ich bestrebt, auftretende Mängel in angemessener Frist zu beseitigen. Jegliche anderen Schadensersatzansprüche an mich als Vermieter sind nach einer Frist von 2 Wochen nach Ende des Mietvertrages ausgeschlossen.
Für während der Mietzeit entstandene Schäden, Belastungen des Mikroklimas und Fehlbestände beim Inventar wird der Mieter, auch für mitreisende Personen, in der Höhe haftbar gemacht, wie sich der Aufwand für die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes beläuft. Als Vermieter hafte ich nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art (auch Fahrzeuge).
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mietvertrag ist der Betriebsort. Es gilt deutsches Recht.
8. An und Abreise
Ab 15.00 Uhr steht die Wohnung am Anreisetag zur Verfügung.
Am Tag der Abreise möchten wir mit der Reinigung um 10.00 Uhr beginnen. Bitte übergeben Sie die Wohnung bis dahin.
9. Reinigung
Die Wohnung wird bei der Anreise in sauberem Zustand übergeben. Während der Zeit des Aufenthaltes ist der Mieter für die Reinigung verantwortlich. Die Endreinigung wird durch die Vermieterin gewährleistet. Zum Zeitpunkt der Schlüsselrückgabe ist der Mieter dafür verantwortlich, dass die Wohnung besenrein und aufgeräumt ist, der Müll ausgetragen ist, Flaschen und Verpackungen entsorgt sind und das Geschirr sauber ist.
10. Zutritt zur Wohnung
Als Vermieter werde ich oder von mir Beauftrage die Wohnung nur mit Ihrer Zustimmung betreten. Der Zutritt in Notfällen ist hiervon ausdrücklich ausgenommen.
11. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Groß Kedingshagen November 2009
Mit diesen Regelungen möchte ich von vornherein Missverständnisse vermeiden.
Sollten Sie Zweifel haben, die hier aufgeführten Bedingungen einhalten zu können, sprechen Sie mich an.
Vieles lässt sich einvernehmlich regeln.